Für Privatpersonen, Einzelunternehmen
und Gesellschaften

Wir erstellen für Sie neben Handelsbilanzen mit den damit verbundenen handelsrechtlichen Wahlrechten auch Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen unter Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen werden nach Ihren Anforderungen gemäß dem § 18 KWG erstellt. Ziel ist es, die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses so gering wie möglich zu halten.

Der Jahresabschluss die Gewinnermittlung wird mit Ihnen individuell besprochen, dabei legen wir Wert auf die Kommentierung des gesamten Zahlenswerks unter Beachtung der Vorjahre und Entwicklungen in der Zukunft. Bei diesem Gespräch werden Schwachpunkte und Stärken des Unternehmens ermittelt und die Auswirkungen auf die Kreditvergabe besprochen.

Der Jahresabschluss die Gewinnermittlung wird Ihren Bedürfnissen und Zielen entsprechend und mit den uns bestehenden Möglichkeiten an bilanzpolitischen Maßnahmen abgerundet. Selbstverständlich erstellen wir für Sie die Steuererklärungen für Gesellschaften, Gesellschafter und Einzelpersonen.